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Allgemeines

Allgemeines

Die österreichische Baustoffliste ÖA legt für Bauprodukte, die noch nicht der CE-Kennzeichnung unterliegen, den in Österreich erforderlichen Nachweis der Verwendbarkeit fest. Optisch dokumentiert und damit für den Verwender der Baustoffe kenntlich, wird die Erfüllung dieser Anforderungen mit dem Einbauzeichen ÜA, welches an den Produkten in geeigneter Form anzubringen ist. Grundlage für die Anbringung des Einbauzeichens ÜA durch den Hersteller ist die Vorlage einer Registrierungsbescheinigung.
Die Baustoffliste ÖA wird vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) als Verordnung herausgegeben.

Baustoffliste ÖA - Neufassung 2015

Baustoffliste ÖA - 1. Novelle 2019
Stammverordnung und 1. Novelle der Baustoffliste ÖA

Mit der Erlassung der Neufassung 2015 der Baustoffliste ÖA wird der geänderten Situation der Verordnung (EU) Nr. 305/2011 (Bauproduktenverordnung) und der aus diesem Grund adaptierten Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen sowie die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung Rechnung getragen.

 

Baustoffliste ÖA (1. Novelle)
verordnung datum kundmachung inkrafttreten
1. Novelle 03.2019 Sonderheft Nr. 16 15.03.2019

 

 

 

 

Verordnung datum kundmachung inkrafttreten
Baustoffliste ÖA (Neufassung 2015)
Neufassung 2015 08.2015

Sonderheft Nr. 14
(Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Vorarlberg, Wien)

15.08.2015
Neufassung 2015 09.2016

OIB aktuell,
Heft 3/2016
(Tirol)

01.10.2016
Neufassung 2015 03.2017 OIB aktuell,
Heft 1/2017
(Burgenland)
01.04.2017

*Hinweis: Da die formellen Beschlussfassungen in den Bundesländern Burgenland und Tirol aus formalen Gründen erst zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen konnten, wurden für diese Bundesländer die Verordnungen gesondert kundgemacht.