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Zulassungen BTZ

Bautechnische Zulassungen (BTZ)

Für Bauprodukte, für die keine harmonisierte Norm bzw. keine ETA (Europäische technische Zulassung/Europäische Technische Bewertung) vorliegt, oder die von einer harmonisierten Norm oder von dem in der Baustoffliste ÖA angeführten nationalen Regelwerk abweichen, können Hersteller beim Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) eine Bautechnische Zulassung (BTZ) beantragen. Eine BTZ ist jedenfalls erforderlich, wenn dies in der Baustoffliste ÖA oder in der Baustoffliste ÖE festgelegt ist.

Die Bautechnische Zulassung ist in Artikel 21 der „Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen sowie die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung“ geregelt und gilt daher in allen Bundesländern, da diese Vereinbarung von allen Bundesländern in ihren landesrechtlichen Bestimmungen umgesetzt wurde.