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Baustofflisten
Die Baustofflisten ÖA und ÖE
Die Baustofflisten dienen der Festlegung von Verwendungsbestimmungen für Bauprodukte in Österreich. Es wird zwischen folgenden Baustofflisten unterschieden:
Die „Baustoffliste ÖE" dient der Festlegung von Verwendungsbestimmungen für solche Bauprodukte, die CE-gekennzeichnet sind.
Die „Baustoffliste ÖA" dient der Festlegung von Verwendungsbestimmungen für Bauprodukte, für die noch keine harmonisierten technischen Spezifikationen vorliegen und die somit nicht CE-gekennzeichnet werden können.
Es sind jedoch nicht alle Bauprodukte entweder in der „Baustoffliste ÖA" oder in der „Baustoffliste ÖE" enthalten, sondern nur jene, für die es erforderlich erscheint, Verwendungsbestimmungen festzulegen. Für alle anderen Bauprodukte, die weder in der „Baustoffliste ÖA" noch in der „Baustoffliste ÖE" enthalten sind, gibt es keine ausdrücklichen Verwendungsbestimmungen. Es sind jedoch jeweils die baurechtlichen Bestimmungen der Bundesländer einzuhalten.