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Bewertungen ETA

Europäische Technische Bewertungen (ETB)

Seit dem 1. Juli 2013 kann für Bauprodukte, die von einer harmonisierten Norm nicht oder nicht vollständig erfasst sind, eine Europäische Technische Bewertung (ETB) ausgestellt werden. Diese gilt jedoch nicht als „Zulassung“, sondern dient dem Hersteller, eine Leistungserklärung zu erstellen und das Bauprodukt mit der CE-Kennzeichnung zu versehen.

Anträge auf Ausstellung einer ETB können bei jeder Technischen Bewertungsstelle (TAB) in Europa gestellt werden. In Österreich ist dies das Österreichische Institut für Bautechnik (OIB). Entsprechende Antragsformulare und sonstige Unterlagen stehen auf dieser Website zum Download zur Verfügung.

 

Europäische technische Zulassungen (ETZ)

Bis zum 30. Juni 2013 konnten auf Basis der EU-Bauproduktenrichtlinie (89/106/EWG) für Bauprodukte, für die es keine harmonisierte Norm gab, oder die von einer harmonisierten Norm abwichen, Europäische technische Zulassungen (ETZ) erteilt werden. Bauprodukte, die über eine ETZ verfügten, konnten CE-gekennzeichnet werden. Aufgrund einer Übergangsbestimmung konnten diese ETZs bis zum Ablauf ihrer Gültigkeit als Europäische technische Bewertung (ETB) gemäß der EU-Bauproduktenverordnung (Berichtigung) verwendet werden.