Zum Inhalt Zum Hauptmenü Zu weiteren Infos


Umsetzungsvorschriften

Die Umsetzungsvorschriften, mit denen das Inkrafttreten der Baustoffliste ÖA in den Ländern rechtlich ermöglicht wird, sind in den Bundesländern Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Steiermark, Tirol, Vorarlberg und Wien in Kraft getreten. Die Umsetzungsvorschriften in den Ländern mit denen die Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen sowie die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung umgesetzt wird, sind in allen Bundesländern bereits verfügbar.