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Kundmachung

Die rechtsverbindliche Kundmachung der Verordnungen des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) über die „Baustoffliste ÖA" - Neufassung 2015 vom 15. August 2015, die 1. Novelle zur Baustoffliste ÖA vom 15. März 2019 und die 2. Novelle zur Baustoffliste ÖA vom 01. April 2024 erfolgt für die einzelnen Bundesländer nach den jeweiligen Kundmachungsvorschriften.

Für die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol, Vorarlberg und Wien erfolgt die Kundmachung nunmehr ausschließlich in den Mitteilungen des Österreichischen Instituts für Bautechnik (siehe Verordnungen).

Überdies liegt die Verordnung über die „Baustoffliste ÖA" beim OIB werktags von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr zur Einsichtnahme auf. Ebenso liegt sie für die Länder Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg bei den Ämtern der jeweiligen Landesregierung während der für den Parteienverkehr bestimmten Zeit zur Einsichtnahme auf.