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Bauprodukte in Kontakt mit Trinkwasser

Für den Wirkungsbereich der Länder wurde vom Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) in der Verordnung über die Baustoffliste ÖA, herausgegeben im März 2019, festgelegt, dass für Rohre und Formstücke sowie Gebäudearmaturen die Anforderungen und Prüfbestimmungen der ÖNORM B 5014 Serie verbindlich einzuhalten sind und diese nach einer festgelegten Übergangsfrist der ÜA-Kennzeichnung unterliegen. Näheres dazu ist unter Baustoffliste ÖA zu finden, ebenso in den FAQs zur Baustoffliste ÖA.

An dieser Stelle wird auf das Merkblatt im nachstehenden Anhang verwiesen, das die grundlegenden Informationen zu dieser Thematik enthält.