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Produktinformationsstelle

Das OIB informiert als Produktinformationsstelle für das Bauwesen über die in Österreich geltenden technischen Anforderungen an Bauprodukte.

Die Produktinformationsstelle wurde aufgrund des Artikels 10 der Bauproduktenverordnung (Berichtigung) eingerichtet. Aufgabe der Produktinformationsstelle ist es, Auskunft über die bautechnischen Anforderungen in Österreich zu geben, und insbesondere darüber, welche Leistungen ein CE-gekennzeichnetes Bauprodukt in Österreich für einen bestimmten Verwendungszweck erreichen muss.

In Österreich gilt die Baustoffliste ÖA für national geregelte und die Baustoffliste ÖE für europäisch geregelte (CE-gekennzeichnete) Bauprodukte.

Anfragen können von jeder Person telefonisch, persönlich, schriftlich oder per E-Mail an die Produktinformationsstelle gerichtet werden. Dieses Service ist kostenfrei und allgemein zugänglich.

Es ist uns wichtig, umfassende und verständliche Informationen bereitzustellen und wir freuen uns auf Ihr Feedback. Ihre Anfrage wird so rasch wie möglich, gemäß Artikel 9 Abs. 4 der Verordnung 2019/515 jedoch spätestens binnen 15 Werktagen beantwortet

Bitte beachten Sie aber, dass die Produktinformationsstelle aus Gründen der Kapazität keine Consulting-Leistungen oder verbindlichen Rechtsgutachten anbieten kann.


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