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Produktinformationsstelle

Das OIB informiert als Produktinformationsstelle für das Bauwesen über die in Österreich geltenden technischen Anforderungen an Bauprodukte.

Die Produktinformationsstelle wurde aufgrund des Artikels 10 der Bauproduktenverordnung (Berichtigung) eingerichtet. Aufgabe der Produktinformationsstelle ist es, Auskunft über die bautechnischen Anforderungen in Österreich zu geben, und insbesondere darüber, welche Leistungen ein CE-gekennzeichnetes Bauprodukt in Österreich für einen bestimmten Verwendungszweck erreichen muss.

In Österreich gilt die Baustoffliste ÖA für national geregelte und die Baustoffliste ÖE für europäisch geregelte (CE-gekennzeichnete) Bauprodukte.

Anfragen können von jeder Person telefonisch, persönlich, schriftlich oder per E-Mail an die Produktinformationsstelle gerichtet werden.

Aufgrund des Inkrafttretens der Bauproduktenverordnung wird unser Informationsservice verstärkt in Anspruch genommen. Wir sind bestrebt, so gut und umfassend wie möglich zu informieren. Bitte beachten Sie aber, dass die Produktinformationsstelle aus Gründen der Kapazität keine Consulting-Leistungen oder verbindlichen Rechtsgutachten anbieten kann.