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Einbauzeichen

Das EinbÜAauzeichen besteht aus dem Bildzeichen „ÜA" und zusätzlichen Angaben. Die zusätzlichen Angaben beinhalten die Kurzbezeichnung der Registrierungsnummer sowie die Bezeichnung der Stelle, die die Registrierungsbescheinigung ausgestellt hat. Für die Anbringung des Einbauzeichens sind die in den Umsetzungsvorschriften der Länder enthaltenen Angaben über die Gestaltung des Bildzeichens „ÜA" sowie der zusätzlichen Angaben zu beachten.

 Erläuterung: xxxx = Bezeichnung der Stelle, die die Registrierungsbescheinigung ausgestellt hat.

Für die GRasterestaltung des Bildzeichens „ÜA" sind die Maßerläuterungen in der Grafik zu berücksichtigen. Die Wahl der Farbe für das Bildzeichen und die zusätzlichen Angaben sind grundsätzlich frei. Bei zweifärbiger Gestaltung des Bildzeichens können die mit „R" gekennzeichneten Balken auch in roter Farbe ausgeführt werden. Das Verhältnis der Abmessungen des Bildzeichens hat dem Muster zu entsprechen. Bei der Verkleinerung oder Vergrößerung des Einbauzeichens müssen die sich aus dem Raster ergebenden Proportionen eingehalten werden. Der Raster selbst ist nicht Bestandteil des Bildzeichens.

 


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