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BTZ als Regelwerk

Bautechnische Zulassung (BTZ)

Für Bauprodukte, die von dem in der Baustoffliste ÖA angeführten nationalen Regelwerk wesentlich abweichen, können Hersteller beim Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) eine Bautechnische Zulassung (BTZ) beantragen. Eine BTZ ist jedenfalls erforderlich, wenn dies in der Baustoffliste ÖA festgelegt ist.