Zum Inhalt Zum Hauptmenü Zu weiteren Infos


Kennzeichnung und Zulassung von Bauprodukten

Die Vermarktung von Bauprodukten im europäischen Binnenmarkt ist durch die EU-Bauproduktenverordnung (Berichtigung) geregelt. Bauprodukte, für die harmonisierte Normen (hEN) vorliegen, müssen in der Regel CE-gekennzeichnet werden. Grundlage der CE-Kennzeichnung ist eine Leistungserklärung der Hersteller. Die Mitgliedstaaten dürfen die Bereitstellung auf dem Markt oder die Verwendung von Bauprodukten, die die CE-Kennzeichnung tragen, weder untersagen noch behindern, wenn die erklärten Leistungen den Anforderungen für die vorgesehene Verwendung in dem betreffenden Mitgliedstaat entsprechen.

Für Bauprodukte, für die es noch keine harmonisierte Norm gibt, und für die keine Europäische Technische Bewertung (ETB) erteilt wurde, können die Mitgliedstaaten weiterhin nationale Kennzeichnungs- und Zulassungssysteme aufrecht erhalten. In Österreich gibt es hierfür das ÜA-Zeichen. Für welche Bauprodukte ein ÜA-Zeichen erforderlich ist, ist in der Baustoffliste ÖA festgelegt. Grundlage des ÜA-Zeichens sind ÖNORMEN, sonstige technische Regelwerke oder eine vom OIB erteilte Bautechnische Zulassung (BTZ).