Inhalt:
ÜA-Nachweise
Registrierungsbescheinigung
Die Registrierungsbescheinigung „R" ist das Nachfolgedokument zu den Übereinstimmungszeugnissen auf Basis der nunmehr geltenden gesetzlichen Grundlagen.
Kurzbezeichnung der Registrierungsbescheinigung
Die Kurzbezeichnung in Form einer Buchstabenzahlenkombination (z.B. R-2.1.1-15-12345) enthält auch eine vom OIB zu vergebende laufende mehrstellige Nummer. Die Beantragung dieser Nummer erfolgt durch die Registrierungsstelle.