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ÜA-Nachweise

Registrierungsbescheinigung

Die Registrierungsbescheinigung „R" ist das Nachfolgedokument zu den Übereinstimmungszeugnissen auf Basis der nunmehr geltenden gesetzlichen Grundlagen.

Kurzbezeichnung der Registrierungsbescheinigung

Die Kurzbezeichnung in Form einer Buchstabenzahlenkombination (z.B. R-2.1.1-15-12345) enthält auch eine vom OIB zu vergebende laufende mehrstellige Nummer. Die Beantragung dieser Nummer erfolgt durch die Registrierungsstelle.