Punkt: 2.2 Muss bei überdachten Stellplätzen mit mehr als 35 m² und nicht mehr als 250 m² Nutzfläche, welche näher als 2 m zur Grundstücks- bzw. Bauplatzgrenze errichtet werden, eine Wand zur Grundstücks- bzw. Bauplatzgrenze errichtet werden, wenn ja, mit welchen Anforderungen?
In der Regel besteht keine Verpflichtung zur Errichtung einer Wand. [...]