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Baustofflisten ÖA und ÖE - Österreichisches Institut für Bautechnik | OIB

Baustofflisten ÖA und ÖE

Verwendungsbestimmungen für Bauprodukte in Österreich

Baustofflisten ÖA und ÖE verstehen

Die beiden österreichischen Baustofflisten legen gesetzlich verpflichtende Anforderungen und Verwendungsbestimmungen für Bauprodukte fest, damit die betroffenen Bauprodukte in Österreich verwendet werden dürfen. Ihr Kürzel steht für „Europa“ (ÖE) und „Austria“ (ÖA). Beide Baustofflisten werden gemeinsam mit den bautechnischen Sachverständigen der Bundesländer am Österreichischen Institut für Bautechnik erstellt und als Verordnungen veröffentlicht.

Wichtig zu wissen: In den Listen selbst werden keine konkreten Produkte bestimmter Hersteller eingetragen.

Baustoffliste ÖA

  • Sie dient zur Festlegung von Verwendungsbestimmungen für Bauprodukte, für die noch keine harmonisierte Norm vorliegt und die somit nicht CE-gekennzeichnet werden müssen.
  • Bauprodukte, die zu einer Produktgruppe der Baustoffliste ÖA gehören, benötigen für die Verwendung in Österreich die ÃœA-Kennzeichnung, außer sie tragen eine freiwillige CE-Kennzeichnung aufgrund einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA).

Baustoffliste ÖE

  • Sie dient zur Festlegung von Verwendungsbestimmungen für
    CE-gekennzeichnete Bauprodukte.
  • Meist wird die Deklaration bestimmter Produktmerkmale gefordert.

Welche Bauprodukte sind betroffen?

Nicht alle Bauprodukte sind in einer der beiden Baustofflisten erfasst, sondern nur jene, für die wegen ihrer Bedeutung am Markt und ihrer Sicherheitsrelevanz Verwendungsbestimmungen festgelegt wurden. Für alle anderen gilt: Es sind stets die Anforderungen des Baurechts und der OIB-Richtlinien einzuhalten. Daraus ergeben sich bei konkreten Bauvorhaben bestimmte Anforderungen an das jeweils verwendete Bauprodukt.

Welche Baustoffliste benötigen Sie?

Baustoffliste ÖA

Baustoffliste ÖE