
Baustofflisten ÖA und ÖE verstehen
Quicklink zur Ansicht und Download der Baustoffliste ÖA
Quicklink zur Ansicht und Download der Baustoffliste ÖE
Die beiden österreichischen Baustofflisten legen gesetzlich verpflichtende Anforderungen und Verwendungsbestimmungen für Bauprodukte fest, damit die betroffenen Bauprodukte in Österreich verwendet werden dürfen. Ihr Kürzel steht für „Europa“ (ÖE) und „Austria“ (ÖA). Beide Baustofflisten werden gemeinsam mit den bautechnischen Sachverständigen der Bundesländer am Österreichischen Institut für Bautechnik erstellt und als Verordnungen veröffentlicht.
Wichtig zu wissen: In den Listen selbst werden keine konkreten Produkte bestimmter Hersteller eingetragen.
Baustoffliste ÖA
- Sie dient zur Festlegung von Verwendungsbestimmungen für Bauprodukte, für die noch keine harmonisierte Norm vorliegt und die somit nicht CE-gekennzeichnet werden müssen.
- Bauprodukte, die zu einer Produktgruppe der Baustoffliste ÖA gehören, benötigen für die Verwendung in Österreich die ÜA-Kennzeichnung, außer sie tragen eine freiwillige CE-Kennzeichnung aufgrund einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA).
Welche Bauprodukte sind betroffen?
Nicht alle Bauprodukte sind in einer der beiden Baustofflisten erfasst, sondern nur jene, für die wegen ihrer Bedeutung am Markt und ihrer Sicherheitsrelevanz Verwendungsbestimmungen festgelegt wurden. Für alle anderen gilt: Es sind stets die Anforderungen des Baurechts und der OIB-Richtlinien einzuhalten. Daraus ergeben sich bei konkreten Bauvorhaben bestimmte Anforderungen an das jeweils verwendete Bauprodukt.