Inhalt:
Thema 6
Auszug aus
Raumluft in Bildungseinrichtungen
Autorin Brigitte Rabl
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ÖISS-Richtlinien für den Bildungsbau
Reagierend auf die Pandemie wurden auch die raumluftrelevanten Angaben der ÖISS-Richtlinien für den Bildungsbau im ÖISS-Arbeitskreis „Schulraum“ mit Unterstützung von einschlägigen Experten umfassend überarbeitet und im September 2023 im neuen Kapitel „Nachhaltigkeit, Energie, Raumklima und Haustechnik“ herausgegeben. Die Überarbeitung erfolgte in Abstimmung mit dem Arbeitskreis Innenraumluft des BMK und dem Gremium der ÖNORM H 6039. Die neue Richtlinienfassung enthält Angaben zur Bedeutung der Raumluft, zu Raumkonzepten und Personenverteilung, Nutzerverhalten, Lüftungskonzept, Infektionsschutz, CO2-Belastung in Innenräumen, Luftfeuchte, zur erforderlichen Außenluftzufuhr – auch für Sporthallen – sowie zur Sanierung und Nachrüstung von Bestandsgebäuden. Darüber hinaus werden die verschiedenen Lüftungsarten mit ihren Vor- und Nachteilen dargestellt und die technischen Anforderungen an mechanische Be- und Entlüftungsanlagen definiert, wie z.B. Angaben zu Wärme- und Feuchterückgewinnung, zur Energieeffizienz und zur maximalen Schallbelastung. Die Richtlinie bezieht auch zu Raumluftreinigern Stellung, die immer wieder an Bildungseinrichtungen herangetragen und propagiert werden, da sie rasch und verhältnismäßig kostengünstig nachrüstbar sind. Diese Systeme können zwar in akuten Infektionssituationen helfen, die Aerosolpartikelkonzentration und damit die Virenbelastung im Raum rasch zu reduzieren, sind aber für Bildungseinrichtungen wenig geeignet, da sie ohne Frischluftzufuhr arbeiten und somit auch die CO2-Konzentration nicht reduzieren. Nähere Informationen zu Luftreinigungsgeräten bietet ein Positionspapier des BMK. Umfassende Informationen zum Thema Raumluft in Bildungseinrichtungen sind darüber hinaus im „Positionspapier zu Lüftungserfordernissen in Bildungseinrichtungen“ des Arbeitskreises Innenraumluft des BMK zu finden.
Neuer Standard in Bundesschulen
Im Mai 2023 hat das Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) die Entscheidung getroffen, Bundesschulen (AHS, BMHS) im Neubau generell mit mechanischen Be- und Entlüftungsanlagen auszustatten. Die in den ÖISS-Richtlinien enthaltenen technischen Anforderungen an diese Anlagen sind für Bundesschulen bindend. Das BMBWF ist allerdings nicht für den Bau und Erhalt der Pflichtschulen (Volks- und Mittelschulen) zuständig. Diese liegen überwiegend im Verantwortungsbereich der Gemeinden und basieren auf gesetzlichen Regelungen der Länder. Auch die Privatschulen unterliegen diesbezüglich nicht den Regelungen des Bundes. Hier wird weiterhin projektspezifisch entschieden, ebenso wie bei allen Sanierungsprojekten, wo die Nachrüstung abhängig ist von den baulichen, räumlichen und technischen Voraussetzungen (z.B. Raumhöhe) sowie den wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. …
Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 1.2024