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Thema 3

Auszug aus

Senkung des Lungenkrebsrisikos durch baulichen Radonschutz                      

Autor Wolfgang Ringer

 

Lungenkrebs durch Radon

Radon ist ein radioaktives Edelgas. Es entsteht durch den radioaktiven Zerfall von Uran im Gestein. Da Uran als Spurenelement überall vorkommt, wird auch Radon in allen Böden gebildet. Aus dem Boden gelangt Radon durch Spalten und Risse im Gebäudefundament in die Raumluft. Durch den sogenannten Kamineffekt entsteht ein geringer Unterdruck, der Bodenluft und damit Radon in das Haus saugt. In geschlossenen Räumen kann es somit zu einer Anreicherung von Radon in der Atemluft kommen. Im Freien verflüchtigt sich Radon schnell und ist gesundheitlich unbedenklich. In Gebäuden können jedoch hohe Konzentrationen entstehen, die ein Gesundheitsrisiko darstellen. Radon ist laut Weltgesundheitsorganisation (WHO) nach dem Rauchen die zweithäufigste Ursache für Lungenkrebs. In Österreich werden etwa 400 Sterbefälle pro Jahr der Radonexposition in Innenräumen zugeschrieben. …

 

Radonschutz im Baurecht

Heutzutage können neue Gebäude so errichtet werden, dass keine hohen Radonkonzentrationen auftreten. Die OIB-Richtlinie 3 „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“, Ausgabe 2023, sieht vor, dass Gebäude mit Aufenthaltsräumen in Radonschutz- und Radonvorsorgegebieten so auszuführen sind, dass ein gesundheitsgefährdender Eintritt von Radon aus dem Untergrund verhindert wird. Diese Anforderung gilt als eingehalten, wenn der Referenzwert von 300 Bq/m³ im Raum unterschritten wird. Welche baulichen Maßnahmen notwendig sein können, findet man für Neubauten in der ÖNORM S 5280-2. Beispiele für bauliche Maßnahmen sind die konvektionsdichte Ausführung der erdberührten Bauteile oder der Einbau einer Radondrainage. Für Bestandsbauten gibt es erprobte Maßnahmen zur Senkung des Radonwertes. Hilfestellung gibt die ÖNORM S 5280-3. …

Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 1.2024