Inhalt:
Thema 1
Auszug aus
Raumluftqualität: Die EU-Taxonomie als Chance
Autor Christian Vondrus
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Gesetze, Normen und Covid
Durch die Bauproduktenverordnung soll u.a. verhindert werden, dass krebserzeugende, erbgutverändernde und fortpflanzungsgefährdende Arbeitsstoffe (CMR-Stoffe) in den Umlauf gebracht und schließlich in Gebäuden eingesetzt werden. Auf Basis von Leistungserklärungen der Hersteller werden geprüfte Produkte mit dem CE-Zeichen gekennzeichnet.
Die OIB-Richtlinie 3 „Hygiene, Gesundheit und Umweltschutz“, Ausgabe 2023, fordert, dass in Wohngebäuden, Kindergärten und Schulen ein ausreichender Luftwechsel sichergestellt werden muss (durch Fensterlüftung oder mechanische Lüftung). Grenzwerte für Luftfeuchtigkeit, C02, VOCs und Feinstaub-Belastung werden aber nicht angegeben. Man verweist dabei auf die Erkenntnisse des Arbeitskreises für Innenraumluft des BMK und der Akademie der Wissenschaften. Die Umsetzung in die Bau- und Planungspraxis wird dadurch jedoch erschwert. Das Bewusstsein und die Handlungsmöglichkeiten von Gebäudenutzern (Wohnungsbesitzer, Mieter, Lehr- und Pflegepersonal, Kinder, Schüler) sind stark eingeschränkt. So bleiben Belastungen durch eine schlechte Innenraumluft lange unbemerkt. Dies birgt Risiken für „Public Health“ wie Asthma, Allergien, Covid bis hin zu COPD und Krebs. Die Folgekosten trägt die Gesellschaft durch erhöhte Krankenstände, Reduktion von gesunden Lebensjahren, früherer Sterblichkeit und erhöhte Behandlungskosten. Durch Covid wurde der Zusammenhang von gesunder Raumluft und einer guten Raumlüftung klar erkannt. Besonders für Schulen und Kindergärten werden durch Experten schon viele Jahre mechanische Lüftungen gefordert, aber aus Kostengründen meist nicht realisiert. …
Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 1.2024