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Baustoffliste ÖA

Auszug aus

Die Baustofflisten des OIB als wesentlicher Beitrag zur Sicherheit von Bauprodukten in Österreich                     

Autor Georg Kohlmaier

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Grundlagen und Hintergrund

... Kernstück der Baustofflisten sind die Bestimmungen für die Beurteilung der Verwendung der Bauprodukte.

Für nicht harmonisierter Produkte in der Baustoffliste ÖA sind das die darin festgelegten technischen Spezifikationen (Normen, Richtlinien, Verwendungsgrundsätze des OIB, Bautechnische Zulassungen (BTZ) des OIB), deren Erfüllung mittels einer Registrierungsbescheinigung und der ÜA-Kennzeichnung der Produkte zum Ausdruck kommt. Darüber hinaus enthält die Baustoffliste ÖA im Anhang A für einzelne Produktbereiche auch noch ergänzende und, soweit notwendig, von den standardisierten Regelwerken abweichende Festlegungen. Das ist u.a. dann relevant, wenn die nationalen Produktnormen für die Güteüberwachung, also im weiteren Sinne die Qualitätssicherung betreffend, aufgrund formaler Notwendigkeiten nur freiwillige (nicht normative) Festlegungen enthalten. Hier ist die Baustoffliste ÖA mit ihrem Anhang A das Instrument, um diese wiederum verbindlich zu machen. …

In beiden Fällen sind das Regelungen, die bei den Mitgliedstaaten verbleiben und es werden für bestimmte Bauprodukte diese Bedingungen daher in den genannten Verordnungen des OIB festgelegt.

Die Baustofflisten des OIB geben somit für Planer, Behörden, Bauausführende und Verwender von Bauprodukten Auskunft über die Anforderungen, damit die genannten Bauprodukte in Österreich verwendet werden können. Hierbei soll jedoch nicht übersehen werden, dass zu den produktbezogenen Anforderungen der Baustofflisten die Bestimmungen des nationalen Baurechts hinsichtlich der Grundanforderungen an Bauwerke gelten. Diese Anforderungen sind in Österreich als landesgesetzlich verpflichtende Mindestanforderungen auf Basis der OIB-Richtlinien, umgesetzt in den landesrechtlichen Vorschriften, festgelegt und beziehen sich stets auf Schutzniveaus von Bauwerken oder Teilen davon. …

 

Baustoffliste ÖA im Vergleich zur Baustoffliste ÖE

In der Baustoffliste ÖA werden Produktbereiche geregelt, in denen harmonisierte technische Spezifikationen (noch) nicht zur Anwendung kommen, für die aber aus Sicht der Länder zur Konkretisierung baurechtlicher Bestimmungen in Hinblick auf die Erfüllung der Gundanforderungen an Bauwerke und die Gewährleistung von deren Sicherheit Regelungsbedarf auf Produktebene besteht....

Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 4.2023