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Thema 2

Auszug aus

Innenraumklimatologie - der Umgang mit Schadstoffen, Lüftung & Co                     

Autor Peter Tappler

 

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Gesetzliche Vorschriften, Normen und andere Regelwerke

Die OIB-Richtlinien als Basis der gesetzlichen bautechnischen Regelungen der Länder nehmen an mehreren Stellen Bezug auf das Innenraumklima. So schreibt die OIB-Richtlinie 3 vor, dass Aufenthaltsräume so auszuführen sind, dass gefährliche Emissionen aus Baumaterialien und aus dem Untergrund (gemeint ist das radioaktive Edelgas Radon) nicht zu Konzentrationen führen dürfen, die die Gesundheit der Benützer beeinträchtigen. Die OIB-Richtlinie 3 widmet sich auch dem Thema der Verhinderung des Eintritts von Rauchgasen in Innenräume und der Vermeidung von Wasserdampfkondensation in oder an Bauteilen (präzisiert in der OIB-Richtlinie 6) – dies beugt Schimmelbefall vor. Zahlreiche ÖNORMEN, VDI-Richtlinien sowie vor allem die ISO-Reihe 16000 gehen weiter ins Detail. Von dem im Jahre 1999 im damaligen Umweltministerium (jetzt BMK) konstituierten Arbeitskreis „Innenraumluft“ wurden zahlreiche Positionspapiere zu aktuellen Themen (auch zum Umgang mit Corona) ausgearbeitet und Innenraumrichtwerte auf toxikologischer Basis für zahlreiche flüchtige Substanzen definiert. Der 2019 gemeinsam mit dem deutschen Umweltbundesamt, der AUVA und dem Bundesverband für Schimmelsanierung herausgegebene österreichische Schimmelleitfaden hat sich mittlerweile als Standardwerk für den Umgang mit Schimmelbefall und -sanierung etabliert. Nicht zu vergessen sind die diversen Gebäudezertifizierungssysteme wie ÖGNB oder ÖGNI, deren Basis in Bezug auf Schadstoffe die vor kurzem fertiggestellte ISO-Richtlinie 16000-41 darstellt. Insgesamt liegt – trotz einiger Lücken – mittlerweile eine gute Basis zur Bewertung von Schadstoffen und anderen Faktoren vor, die auch für Planungsprozesse eingesetzt werden können (z.B. Lüftungskonzepte). Auf der Website https:/raumluft.org findet man weitere Informationen zu Innenraum-Themen…

Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 1.2024