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Thema 5

Auszug aus

Kooperation von OIB und Bauwirtschaft                      

Autor Robert Rosenberger

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Viele Jahre später gab es einen Durchbruch. Am 6. Dezember 2004 unterschrieben die Landeshauptleute aller neun Bundesländer eine Artikel-15a-Vereinbarung, in der vereinbart wurde, dass die bautechnischen Vorschriften vereinheitlicht werden sollten. Die Vereinbarung wurde aber nicht in allen Landtagen der Bundesländer genehmigt (in sieben von neun) und ist somit formal nie in Kraft getreten. Aber das Konzept der Vereinbarung wird seither vom OIB und den Ländern (freiwillig) umgesetzt.

 

OIB-Richtlinien

Die ersten OIB-Richtlinien wurden in der Generalversammlung des OIB im Jahr 2007 beschlossen. Die Richtlinien wurden zunächst nur von vier Bundesländern übernommen. Erst im Laufe der folgenden Jahre kamen die weiteren Bundesländer dazu. Seit der ersten Fassung der OIB-Richtlinien aus dem Jahr 2007 sind in weiterer Folge Überarbeitungen in den Jahren 2011, 2015, 2019 und 2023 erfolgt. Noch bevor die überarbeitete Fassung 2011 in allen Bundesländern in Kraft getreten ist, wurde deren Überarbeitung im Jahr 2013 gestartet. Dabei stand in erster Linie der leistbare Wohnbau im Vordergrund. Es sollten die OIB-Richtlinien dahingehend adaptiert werden, dass Baukosten im Wohnbau nach Möglichkeit gesenkt werden, ohne dass dadurch die wesentlichen Schutzziele beeinträchtigt werden. ...

 

Kontaktforen

Eine wichtige Einrichtung im Rahmen der Begutachtungsverfahren neuer OIB-Richtlinien wurde mit den sogenannten „Kontaktforen“ geschaffen. Für jede Richtlinie wird nach den Begutachtungsverfahren eine ausführliche Sitzung anberaumt, in der die Experten der OIB-Sachverständigenbeiräte die Neuerungen vorstellen und alle betroffenen Wirtschaftskreise die Gelegenheit haben, sich dazu zu äußern. In der Regel werden dabei seitens OIB Hintergrundinformationen und Erklärungen zu den geplanten Änderungen abgegeben. Die betroffenen Verbände und Institutionen geben ihre Stellungnahmen und Änderungswünsche bekannt. Diese werden entweder gleich ausdiskutiert oder zur weiteren Behandlung in den OIB-Sachverständigenbeiräten notiert.

Die Kontaktforen sind aus Sicht der Wirtschaft eine sehr wichtige Gelegenheit, um einen geordneten Informationsaustausch zwischen OIB und Stakeholdern zu gewährleisten und damit ein ausgewogenes Gleichgewicht zwischen Mindestanforderungen und Kosteneffizienz zu schaffen. Die Kontaktforen sollten daher unbedingt beibehalten werden. Kritisch sei an dieser Stelle jedoch angemerkt, dass sich bei den Kontaktforen nicht nur jene Stimmen melden, die tendenziell deregulieren und Kosten einsparen wollen, sondern auch jene, die Partikularinteressen auch aus bestimmten Wirtschaftskreisen vertreten und mitunter auch Verschärfungen statt Erleichterungen fordern. Hier gilt es, von Seiten der Ländervertreter und des OIB, eine Interessensabwägung mit Augenmaß und Blick auf Schutzziele im Zusammenspiel mit Leistbarkeit für Wirtschaft und Endverbraucher abzuwägen. …

Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 4.2023