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Leitartikel

Auszug aus

30 Jahre Österreichisches Institut für Bautechnik                      

Autor Georg Kohlmaier

 

Wie war es damals?

Wie erinnerlich, waren die entscheidenden Triebkräfte für die Einrichtung des OIB der 1. Jänner 1994 mit dem Inkrafttreten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der 1. Jänner 1995 mit dem Beitritt Österreichs zur Europäischen Union. Für das 1993 eingerichtete und zu dieser Zeit mit einem provisorischen Geschäftsführer ausgestattete OIB begann mit dem Dienstantritt von Dr. Rainer Mikulits am 2. Jänner 1995 als Geschäftsführer die Geschichte des OIB, wie wir sie kennen. …

… Die Gründung des OIB erfolgte mit dem Zweck, die europäischen Bestimmungen für Bauprodukte umzusetzen. Die von den Bundesländern abgeschlossene „Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen“, unsere erste „Bibel“, die in landesrechtliche Bestimmungen umgesetzt wurde, bildete unter Bezugnahme auf die Bauproduktenrichtlinie EWG 89/EWG/106 dafür die Grundlage. Damit war aber auch die Schiene für ein Instrument gelegt, das der Industrie in Österreich ein passendes Tor zum freien Marktzugang auf europäischer Ebene geboten hat, nämlich die Europäische technische Zulassung (ETZ). Das OIB als Mitglied der EOTA (damals: Europäische Organisation für technische Zulassungen) konnte mit diesem Angebot über viele Jahre österreichischen (und auch ausländischen) Herstellern den Marktzugang erleichtern.

 

Österreichische Baustofflisten

Die erste echte Harmonisierung gelang mit der Einführung der österreichischen Baustoffliste ÖA im Jahr 2001. Die Baustoffliste ÖE, mit der Verwendungsbestimmungen für CE-gekennzeichnete Produkte definiert werden, folgte 2002. …

… Mit der ersten Ausgabe der Baustoffliste ÖA vom 23. Oktober 2001, einem vergleichsweise dünnen Heftchen von 39 Seiten mit 114 Produktgruppen, wurden für diese erstmals einheitliche Regelwerke (Normen, Richtlinien, Verwendungsgrundsätze des OIB) und damit österreichweit einheitliche Anforderungsprofile definiert. Sinnbildliches Kennzeichen der Übereinstimmung mit den nationalen Regelwerken wurde ein Einbauzeichen, als „ÜA-Zeichen“ bekanntgeworden, eingeführt. Das damals tatsächlich ein revolutionärer Ansatz gelang, der bis heute fortgeführt wird, ist unbestritten. …

 

OIB-Richtlinien 2007 bis 2023 - eine Herkulesaufgabe

Eine der auch in der öffentlichen Wahrnehmung markantesten, um nicht zu sagen „publikumswirksamsten“, Aufgaben, denen sich das OIB für die Bundesländer widmet, ist die Harmonisierung der bautechnischen Baubestimmungen der Länder mittels der OIB-Richtlinien. Es ist dies „eine autonome Vereinheitlichung der Bestimmungen der Länder unter Beibehaltung der Materie als Landeskompetenz“. Die erste Ausgabe der OIB-Richtlinien erschien 2007. In einem Vier-Jahres-Rhythmus wurden bisher weitere Ausgaben in den Jahren 2011, 2015, 2019 und 2023 herausgegeben. Mit der letzten Ausgabe der OIB-Richtlinien wurde im Auftrag der Länder auch bereits ein Grundlagendokument für eine zukünftige OIB-Richtlinie 7 „Nachhaltige Nutzung der natürlichen Ressourcen“ erarbeitet. …

Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 4.2023