Inhalt:
Thema 1
Auszug aus
Persönliche Erinnerungen an den Prozess der Harmonisierung der bautechnischen Bauvorschriften
Autor Franz Vogler
...
Los geht's!
...
Am 6. Dezember 2004 wurde die Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Harmonisierung bautechnischer Vorschriften nach längeren Beratungen der Länderexpertengruppe und Befassung der Landesamtsdirektorenkonferenz von allen Landeshauptleuten unterzeichnet. Im Anschluss daran wurde diese in sieben Bundesländern entsprechend den landesverfassungsgesetzlichen Regelungen von den Landtagen genehmigt. Damit war der endgültige Start der Harmonisierung beschlossen. Da dieser Prozess in den Bundesländern Niederösterreich und Salzburg nicht eingeleitet und somit die Vereinbarung von den dortigen Landtagen nicht genehmigt wurde, trat die Vereinbarung jedoch letztlich nicht in Kraft. Die Bundesländer sind somit nicht daran gebunden, die zielorientierten bautechnischen Anforderungen der Vereinbarung zu übernehmen und die OIB-Richtlinien für verbindlich zu erklären. Schlussendlich haben im Laufe der folgenden Jahre alle neun Bundesländer die OIB-Richtlinien auf freiwilliger Basis in ihren landesrechtlichen Bestimmungen für verbindlich erklärt.
In der Folge erarbeiteten die Länderexpertengruppe und das OIB auftragsgemäß die OIB-Richtlinien. Hierzu wurde für jede der Wesentlichen Anforderungen eine Projektgruppe eingesetzt, die sich neben Vertretern der Bundesländer und des OIB aus Experten aus Wissenschaft und Praxis zusammensetzte. Den Vorsitz führte damals der Vorarlberger Landesexperte HR Dipl.-Ing. Kurt Burtscher. Bald ging dieser aber in Pension, sodass ich, der in allen sechs Projektgruppen als Experte des Landes Tirol tätig war, von allen sechs Projektgruppen zum Vorsitzenden gewählt wurde. Dies blieb ich bis zu meiner Pensionierung Ende Juli 2017.
Nach äußerst intensiver, rund dreijähriger Arbeit wurden die OIB-Richtlinien im April 2007 von der Generalversammlung des OIB einstimmig beschlossen und vom OIB herausgegeben. Ein Novum stellte hierbei die bereits sehr frühe Konsultation aller betroffenen Kreise durch ein eigens dafür im OIB eingerichtetes „Kontaktforum“ dar. Dieses Kontaktforum setzte sich aus Vertretern des Bundes, der Wirtschaftskammer Österreich und deren Fachorganisationen, der Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten, der Österreichischen Ärztekammer, der Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern, der Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte, des Österreichischen Städtebundes, des Österreichischen Gemeindebundes und des Österreichischen Normungsinstitutes (Austrian Standards International) zusammen. Dadurch konnte eine weitestgehende Abstimmung der Richtlinienentwürfe noch vor dem offiziellen Anhörungsverfahren und den Begutachtungsverfahren in den Ländern erzielt werden. Als Vorbereitung zum „Kontaktforum“ konnten die teilnehmenden Institutionen Fragen bzw. Änderungsvorschläge beim OIB einbringen. Die Bearbeitung der eingelangten Vorschläge stellte sich recht bald als Mammutaufgabe heraus, waren es doch über 1000 Vorschläge bzw. Fragen, die zu diskutieren und zu beantworten waren.
Die neuen – harmonisierten – bautechnischen Vorschriften traten schließlich mit 1. Jänner 2008 in den Bundesländern Tirol und Vorarlberg, am 1. Juli 2008 im Burgenland sowie am 12. Juli 2008 in Wien in Kraft. …
Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 4.2023