Inhalt:
Thema 3
Auszug aus
13 Jahre Marktüberwachungsbehörde für Bauprodukte
Autor Thomas Rockenschaub
Seit Jahresbeginn 2010, also mittlerweile schon dreizehn Jahre, gibt es in Österreich die Marktüberwachungsbehörde für Bauprodukte, die beim Österreichischen Institut für Bautechnik (OIB) angesiedelt ist. Sie ist in allen Bundesländern für die Kontrolle aller auf dem Markt bereitgestellten Bauprodukte zuständig. Die Marktüberwachungsbehörde stellt primär einerseits sicher, dass Bauprodukte, die auf den EU-Markt gelangen, die geltenden Rechtsvorschriften erfüllen, und andererseits, dass eine Gefährdung von Gesundheit und Sicherheit durch mangelhafte Produkte vermieden wird. Aber auch der Aspekt eines fairen Wettbewerbs am Markt ist wichtig und darf nicht unterschätzt werden. Im Hinblick auf den Branchenschutz vor illegalen Importen aus Ländern mit niedrigen Produktionskosten zu Lasten ökologischer und sozialer Standards, kommt, auch durch die derzeit angespannte Lage in der Baubranche, in Zukunft viel Arbeit auf die Marktüberwachungsbehörde zu. Anders als in der Mehrheit der europäischen Mitgliedstaaten betrifft die Zuständigkeit der österreichischen Marktüberwachungsbehörde alle Bauprodukte (ob auf Basis einer harmonisierten Europäischen Norm CE-gekennzeichnet oder nicht, ob energieverbrauchsrelevant oder nicht), die auf dem Markt bereitgestellt werden. Dies vereinfacht die kompetenzrechtliche Zuteilung enorm – so ist meist nur zu klären, ob es sich um ein Bauprodukt und ob es sich um eine Bereitstellung am Markt handelt.
Die Kontrollen erfolgen entweder durch aktive oder reaktive Marktüberwachung. Bei der „aktiven Marktüberwachung“ werden jährlich Bauproduktgruppen, die gemeinsam mit Experten der Landesregierungen festgelegt wurden, stichprobenartig überprüft. Bei der „reaktiven Marktüberwachung“ wird konkreten Hinweisen und Anzeigen nachgegangen und kontrolliert, ob die betroffenen Bauprodukte die Anforderungen erfüllen oder Mängel aufweisen. Kontrolliert wird von Mitarbeitern der Marktüberwachungsbehörde nicht nur im Internet, bei Baumärkten, Fachmessen und bei Herstellern von Bauprodukten, sondern gegebenenfalls auch auf Baustellen. So gibt es auch mit den jeweiligen Baubehörden einen stetigen Austausch, wenn Auswirkungen von mangelhaften Bauprodukten, insbesondere in Bezug auf eine Gefährdung von Personen, zu befürchten sind. Die Mitarbeit und der stetige Austausch mit anderen Behörden auf europäischer Ebene ist ebenfalls ein wesentlicher Bestandteil der Arbeit in der Marktüberwachung. …
Den gesamten Beitrag finden Sie in OIB aktuell, 4.2023