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Kundmachung

Die rechtsverbindliche Kundmachung der Verordnungen des Österreichischen Instituts für Bautechnik (OIB) über die „Baustoffliste ÖE" zur 5. Ausgabe - erfolgt für die einzelnen Bundesländer nach den jeweiligen Kundmachungsvorschriften.
Für die Bundesländer Burgenland, Kärnten, Niederösterreich, Oberösterreich, Tirol, Vorarlberg und Wien erfolgt die Kundmachung in den Mitteilungen des Österreichischen Instituts für Bautechnik (siehe Verordnungen).
Überdies liegen die Verordnungen über die „Baustoffliste ÖE" beim OIB werktags von Montag bis Freitag von 9:00 Uhr bis 13:00 Uhr zur Einsichtbnahme auf. Für die Bundesländer Salzburg, Steiermark und Tirol erfolgt die rechtsverbindliche Kundmachung nach den jeweiligen Kundmachungsvorschriften in den einzelnen Bundesländern.