Welchen Status hat die Bautechnische Zulassung (BTZ) des OIB, wenn diese in der Rubrik „Anforderungen für die Verwendung“ in der Baustoffliste ÖA angeführt ist? Wie wird diese Bedingung im Einzelfall umgesetzt?

Die Bautechnische Zulassung ist die für das individuelle Produkt zu erstellende technische Spezifikation. Sie ist beim OIB zu beantragen und bildet die Grundlage für die Ausstellung einer Registrierungsbescheinigung durch eine Registrierungsstelle, um das Produkt mit dem ÜA-Zeichen versehen zu können.

Das Antragsformular ist auf der Website des OIB zum Download bereitgestellt.

Sofern die Baustoffliste ÖA alternativ dazu und als freiwillige Möglichkeit den Nachweis mittels einer Europäischen Technischen Bewertung (ETA) vorsieht, erübrigt sich die Notwendigkeit der BTZ und ÜA-Kennzeichnung bei vorliegender CE-Kennzeichnung auf Basis dieser Europäischen Technischen Bewertung (ETA). Für die Verwendung solcherart CE-gekennzeichneter Produkte gilt, sofern darin Festlegungen enthalten sind, die Baustoffliste ÖE.

Datum: 23.07.2019