Punkt: ÖNORM B 8110-6, Frage 1 Wie ist ein offener Stiegenabgang zum unbeheizten Keller bei der Erstellung des Energieausweises zu behandeln?
Ein offener Stiegenabgang zum unbeheizten Keller kann entweder detailliert eingegeben werden, indem Volumen, Wand- und Deckenflächen zum angrenzenden Keller in das beheizte Volumen eingeschlossen werden oder vereinfacht, indem die Kellerdecke fiktiv durchgezogen wird.