Punkt: Allgemein, Frage 5 Wie ist bei der Berechnung des Energieausweises vorzugehen, wenn mehrere Wohngebäude (einer Gebäudeverwaltung) von einer gemeinsamen Heizungszentrale mit Wärme versorgt werden?
In diesem Fall liegt keine Fernwärmeversorgung im eigentlichen Sinn vor (die Heizkosten werden z. B. nicht nach kWh, sondern nach den in der Heizzentrale angefallenen Kosten anteilsmäßig verrechnet), daher wird vorgeschlagen, auch die Energiebereitstellungsverluste in der Heizzentrale und die Verteilungsverluste bis zum Gebäude anteilsmäßig zu berücksichtigen. Die Leitungen außerhalb des Gebäudes sollen als Leitungen im unbeheizten Bereich eingegeben werden, sofern nicht eine genauere Berechnung erfolgt.