Punkt: Allgemein, Frage 4 Wie ist bei multiplen Heizungssystemen in einem Gebäude in Bezug auf den Energieausweis vorzugehen (z. B. Etagenheizungen und Fernwärmeanschlüsse in einem Gebäude)?

  1. a) Es wird das Haustechniksystem so abgebildet, wie es zum Zeitpunkt der Ausstellung des EA vorhanden ist (das hat allerdings den Nachteil, dass z. B. bei Wohnungen mit Etagenheizung auch das Heizungssystem der anderen Wohnungen mit einfließt). Bei Nicht-Wohngebäuden ist dies die einzige Möglichkeit.
  2. b) Es kann das gesamte Gebäude mit der Haustechnik Variante A, dann in der Variante B usw. berechnet werden. Je nachdem, welche Variante in der betreffenden Wohnung vorhanden ist, gilt dann der entsprechende Energieausweis (vom ganzen Gebäude).