Punkt: 7.7.5 Ist es zulässig, in bestehenden Gebäuden vertikale Hebeeinrichtungen zur Überwindung von Niveauunterschieden herzustellen?

Ja, im Sinne des gleichwertigen Abweichens dürfen in bestehenden Gebäuden vertikale Hebeeinrichtungen zur Überwindung von Niveauunterschieden errichtet werden.