Punkt: 7.2.3 In diesem Punkt wird festgelegt, dass nur bei Geschoßen mit Unterrichtsräumen die Punkte 5.1.1 (b) und 5.2 nicht angewendet werden dürfen. Kann bei Kindergartengebäuden davon ausgegangen werden, dass Gruppenräume sinngemäß wie Unterrichtsräume zu behandeln sind?