Punkt: 5.2.2 Muss bei Maisonettenwohnungen bei Ersatz eines Treppenhauses durch einen Rettungsweg die Erreichbarkeit mit Geräten der Feuerwehr auch aus der oberen Ebene der Maisonette-Wohnungen sichergestellt sein.

Nein. Bei Maisonettenwohnungen genügt die Anforderung hinsichtlich der Erreichbarkeit für Geräte der Feuerwehr nur für das Erschließungsgeschoß.