Punkt: 4.3 Ist auch alleine durch „Effizienzsteigerung“ die Erfüllung des erforderlichen Mindestanteils an Energie aus erneuerbaren Quellen möglich (vgl. lit. b, vierter Spiegelstrich)?
Ja, auch alleine durch „Effizienzsteigerung“ kann der erforderliche Mindestanteil an Energie aus erneuerbaren Quellen nachgewiesen werden (z. B. durch eine Ãœbererfüllung der Anforderungen an die Gebäudehülle oder durch eine entsprechende Verbesserung des Heiztechnikenergiebedarfs). Die Wortfolge „beliebige Kombination“ schließt also auch die Anwendung nur einer der aufgezählten Maßnahmen ein.