Punkt: 3.8.3, Frage 2 Wie ist vorzugehen, wenn bei Abgasanlagen vom Hersteller keine Angaben betreffend des notwendigen Abstandes zu brennenden Bauteilen angegeben werden?
Für diese Fälle können z.B. die ÖNORM B 2331 bzw. die DIN V 18160-1 herangezogen werden.