Punkt: 3.7.1 Wie ist vorzugehen, wenn bei Feuerstätten und Verbindungsstücken vom Hersteller keine Angaben betreffend des notwendigen Abstands zu brennbaren Bauteilen angegeben werden?
Für diese Fälle können z. B. die ÖNORM B 2331 bzw. die DIN V 18160-1 herangezogen werden.