Punkt: 3.2.5 Müssen bei Treppen gemäß Punkt 3.2.5 auch im Bereich der Podeste Handläufe angebracht werden?

Nein, gemäß Punkt 3.2.5 müssen Handläufe bei Treppen nur im Bereich der Stufen und somit nur beim Treppenlauf angebracht werden, nicht jedoch im Bereich der Podeste. Lediglich bei Gebäuden oder Gebäudeteilen, die barrierefrei zu gestalten sind, sind die Handläufe um 30 cm über die Stufenkante weiterzuführen.