Punkt: 3.1.1 Was für einen Stellenwert haben die in den „Erläuternden Bemerkungen“ enthaltenen R-Werte, insbesondere für den Wohn- bzw. Privatbereich?
In den Erläuternden Bemerkungen zu Punkt 3.1.1 der OIB-Richtlinie 4 wurden R-Werte aus den deutschen „Bundesgenossenschaftlichen Regeln für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BGR 181“ nur auszugsweise und lediglich zur Information zitiert. Hierbei ist jedoch ein Druckfehler aufgetreten, und insbesondere die R-Werte für den Wohn- bzw. Privatbereich sind unzutreffend. Die zitierten R-Werte sollten richtig wie folgt heißen:
Eingangsbereich außen: R11 oder R10 V4; Eingangsbereich innen: R9; Außentreppe: R11 oder R10 V4; Treppe innen: R9