Punkt: 2.6, Frage 2 Welcher Zone ist eine gemeinsame zentrale Erschließungsfläche zuzuordnen, die mehrere Zonen erschließt?
Aus Sicht des Sachverständigenbeirats sind mehere Möglichkeiten wählbar:
1.) Alle Nutzungseinheiten sind einzeln entsprechend ihrem Nutzungsprofil zu berechnen und mit Energieausweisen zu versehen. Die Erschließungsfläche wird dabei als „Sonstiges Gebäude“ behandelt, welches nur die U-Werte auszuweisen hat.
2.) Liegt eine überwiegende Nutzung der Nutzungseinheiten vor, so ist die Erschließungsfläche mit diesem Nutzungsprofil zu berechnen und danach anteilig den verschiedenen Nutzunszonen zuzuordnen.
3.) Liegt eine Nutzung vor, die eine maximale Nutzungszeit aufweist und zu deren Nutzbarkeit die Konditionierung der Erschließungsfläche notwendig ist, so ist die Erschließungsfläche mit diesem Nutzungsprofil zu berechnen und danach anteilig den verschiedenen Nutzungszonen zuzuordnen.