Punkt: 2.6.3.1 lit. a Ist für eine in einem Wohngebäude untergebrachte andere Nutzungseinheit ein gesonderter Energieausweis auszustellen, wenn zwar die Bruttogrundfläche dieser Einheit mehr als 10 % der Gesamtbruttogrundfläche, aber weniger als 50 m2 Nettogrundfläche beträgt?
Nein. Für Zonen unter 50 m2 darf der Energieausweis des Gesamtgebäudes (Wohngebäudes) herangezogen werden.