Punkt: 2.5.1 Was ist unter der „lichten Durchgangsbreite“ einer Tür zu verstehen?
Mit der „lichten Durchgangsbreite“ ist laut den erläuternden Bemerkungen und der ÖNORM B 5330-1 die Stocklichte gemeint.
Diese „lichte Durchgangsbreite“ darf nicht durch Einbauten wie z. B. Aufdopplungen und Beschläge reduziert werden.
Einengungen durch Türblatt und Türdrücker spielen jedoch keine Rolle, da Türflügel grundsätzlich mit einem Öffnungswinkel von mind. 90° aufschlagen müssen.