Punkt: 2.2.2, Frage 2 Welchem Nutzungsprofil sind Schwimmbäder zuzuordnen?

Schwimmbäder in Wohngebäuden sind mit dem Nutzungsprofil „Wohngebäude“ zu rechnen.

Schwimmbäder in Nicht-Wohngebäuden sind mit den zugehörigen Nutzungsprofilen zu rechnen, dabei ist darauf zu achten, ob organisatorisch getrennte Nutzungen möglich wären. Für diesen Fall ist jedenfalls das Nutzungsprofil „Sportstätten“ anzunehmen