Punkt: 2.2.2, Frage 1 Wie ist bei der Ausstellung von Energieausweisen bei multipler Nutzung vorzugehen?

Mindestens ein Energieausweis je Nutzungsprofil, siehe jedoch Leitfaden Punkt 2.6.3.1a (50 m2 bzw. 10 % Regel) Für den Fall einer zentralen Versorgung können Gebäudeteile mit gleichem Nutzungsprofil gemeinsam behandelt werden; für den Fall dezentraler Versorgung getrennt (es besteht jedoch die Möglichkeit einer repräsentativen Behandlung).