Punkt: 2.1, Frage 4 Kann die Feuerwiderstandsdauer von 60 Minuten nicht allenfalls auf 30 Minuten reduziert werden, zumal eine Ungleichbehandlung zu Tabelle 1 mit überdachten Stellplätzen von mehr als 35 m² bis 250 m² besteht, wo für diese Wand nur 30 Minuten gefordert wird?
Grundsätzlich nicht möglich, da die Anforderung gemäß Punkt 2.1 nur für den Feuerwiderstand von 60 Minuten ohne gleichzeitiger Forderung hinsichtlich einer bestimmten Euroklasse des Brandverhaltens gilt, während im Punkt 2.2 der Tabelle 1 die Feuerwiderstandsdauer von 30 Minuten mit den Anforderungen an die Brennbarkeit A2 verknüpft wird.