Lfd. Nr. 34.1.2 Bausätze für Steinschlagschutznetze Betreffend gefährliche Substanzen wird auf die generellen Bestimmungen der Baustoffliste ÖE verwiesen. Was bedeutet das konkret?
Die ETAG 027 wurde mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union 2018/C 417/07 vom November 2018 durch das Europäische Bewertungsdokument EAD 340059-00-0106 ersetzt. Im Abschnitt 2.2.2.1 des EAD ist festgelegt, dass die Beurteilung auswaschbarer Substanzen für diese Produkte auf organische Beschichtungen von Drähten beschränkt ist. Das heißt, eine Beurteilung der gefährlichen Substanzen auf Basis des EAD ist nur relevant, wenn es sich um Bausätze für Steinschlagschutznetze handelt, die derartige Beschichtungen beinhalten. In der Baustoffliste ÖE sind keine relevanten Anforderungen für die Verwendung der Produkte enthalten.
Datum: 23.07.2019