Lfd. Nr. 15.2 Produkte/Materialen in Kontakt mit Trinkwasser In den ÖNORMEN wird zwischen Trinkwasser (Temperatur <= 25 °C) und Warmwasser (größer +25 °C bis +60 °C) und Heißwasser (60,01 bis 85 °C) unterschieden. Sind somit Rohre, Formstücke usw., die in der Warm- bzw. Heißwasserleitung verwendet werden, einbauzeichenpflichtig?
Für die Einbauzeichenverpflichtung ist diese Unterscheidung der Temperaturbereiche nicht maßgebend. Der Regelungsbereich der Trinkwasserrichtlinie (EU) enthält keine Begrenzung der Anwendungstemperatur (EU). Auch die ÖNORM B 5014-1 nimmt in der Definition des Heißwassers im Abschnitt 3.4 bzw. des Warmwassers im Abschnitt 3.15 auf die Trinkwasserverordnung (BGBl.II Nr. 304/2001) Bezug. Hinweis: Das ÖLMB Kap. B1 definiert einen Indikatorparameter von 25 °C für Kaltwasser, spricht aber im Anhang 6, Abschnitt 1.4.1, vom Warmwasserbereich.
Datum: 13.05.2020