Lfd. Nr. 15.2 Produkte/Materialen in Kontakt mit Trinkwasser Im Zuge der Sanierung werden alte Komponenten wiederverwertet. Sofern diese nun nach der aktuellen Verordnung einbauzeichenpflichtig wären, erhebt sich die Frage, ob die alten – nicht ÜA-gekennzeichneten – Komponenten wiederverwendet werden dürfen? Wie erfolgt in einem solchen Fall eine geeignete Dokumentation ihrer Eignung?

Sofern ein gebrauchtes Produkt aus der jeweils betroffenen Installation selbst stammt und grundsätzlich den Anforderungen wie sie für neue Produkte im Rahmen der ÜA-Kennzeichnung gelten, entspricht, d.h. keine Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität verursacht, kann dieses ohne ÜA-Zeichen wiederverwendet werden. Die Erfüllung dieser Voraussetzungen ist nachzuweisen.
Grundsätzlich hat der Betreiber einer Wasserversorgungsanlage die Wasserversorgungsanlage dem Stand der Technik entsprechend zu errichten, in ordnungsgemäßem Zustand zu halten und vorzusorgen, dass eine negative Beeinflussung des Wassers hintangehalten wird. (TWV §5 Abs. 1 [BGBl. II Nr. 304/2001 idgF.]).

Datum: 13.05.2020