Können die Ergebnisse des Endenergie- bzw. Primärenergiebedarfs und der äquivalenten Kohlendioxidemissionen durch den Einsatz einer Photovoltaikanlage negativ werden?

Nein, das Ergebnis aus der Bilanzierung einer Photovoltaikanlage kann zu keinen negativen Ergebnissen führen, dies gilt sowohl für den End- sowie Primärenergiebedarf, dessen erneuerbaren und nicht erneuerbaren Anteil sowie für die äquivalenten Kohlendioxidemissionen.

Durch Photovoltaik sind in Gebäuden mit primärer Tagesnutzung maximal 70 % des monatlichen Energiebedarfes bzw. in Gebäuden mit 24h-Nutzung maximal 60 % des monatlichen Energiebedarfes deckbar. Die 24h-Nutzung ergibt sich aus den Nutzungsprofilen gemäß ÖNORM B 8110-5 (jedenfalls Wohngebäude, Krankenhäuser, Heime, Beherbergungsbetriebe). Bei Anwendung eines Batteriespeichers erhöhen sich diese Werte um 10 %-Punkte.

Erträge, die dem Gebäude nicht angerechnet werden, werden nach den normativen Regeln als Photovoltaik-Export ausgewiesen.