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SCC

Ständiger Ausschuss für das Bauwesen

Gemäß Artikel 64 der EU-Bauproduktenverordnung wird die Kommission bei der Administration der Bauproduktenverordnung von einem „Ständigen Ausschuss für das Bauwesen“ unterstützt. Die Mitglieder dieses Ständigen Ausschusses sind Delegierte der Mitgliedstaaten. Vertreter der EFTA und assoziierter Staaten sowie Vertreter von Herstellern und anderen Wirtschaftsakteuren können als Beobachter an den Sitzungen des Ständigen Ausschusses teilnehmen. Die Kommission konsultiert den Ständigen Ausschuss für das Bauwesen im Zusammenhang mit Normungsmandaten, im Falle von formalen Einwänden gegen harmonisierte Normen oder gegen europäische Bewertungsdokumente, im Falle von Schutzklauselverfahren im Zusammenhang mit Maßnahmen nationaler Marktüberwachungsbehörden und zur Beratung der Kommission bei der Erarbeitung sonstiger Dokumente.