Zum Inhalt Zum Hauptmenü Zu weiteren Infos


Allgemeines

Allgemeines

Das Österreichische Institut für Bautechnik hat die „Verordnung des Österreichischen Instituts für Bautechnik über die Baustoffliste ÖE" (5. Ausgabe der „Baustoffliste ÖE") erlassen. Diese trat mit 15. März 2019 in Kraft.

Baustoffliste ÖE - Neufassung 2019Mit der 1. Ausgabe der „Baustoffliste ÖE" (Ausgabe Dezember 2002) wurde in Österreich Neuland beschritten. Mit der nunmehr 5. Ausgabe werden für eine umfangreiche Zahl von Bauprodukten Verwendungsbestimmungen für Österreich festgelegt.

Mit der „Baustoffliste ÖE" wird die Verwendung CE-gekennzeichneter Bauprodukte in Österreich geregelt. 

Damit werden für Bauprodukte mit CE-Kennzeichnung für Österreich Verwendungsbestimmungen und Leistungsanforderungen festgelegt. Für Bauprodukte, für die europäische technische Spezifikationen im Sinne der Bauproduktenverordnung (EU) 305/2011 vorliegen, werden die auf Basis der Ergebnisse der CE-Kennzeichnung auf nationaler Ebene in Österreich festgelegten Verwendungszwecke, Klassen und Stufen sowie Leistungsbeschreibungen und Verwendungsbestimmungen kundgemacht.

Mit der „Baustoffliste ÖE" wird Behörden, Planern und Verwendern ein Instrumentarium in die Hand gegeben, um die Verwendbarkeit dieser Bauprodukte mit den gesetzlichen Anforderungen an Bauwerke abstimmen zu können.

 

Baustoffliste ÖE
Verordnung inkrafttreten kundmachung
Neufassung 2019 15. März 2019 Sonderheft Nr. 15