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Inkrafttreten 2023

Die OIB-Richtlinien 2023 wurden in der Generalversammlung des OIB am 25. Mai 2023 unter Anwesenheit der Vertreter der Bundesländer beschlossen.

 

Inkrafttreten der OIB-Richtlinien 2023 in den einzelnen Bundesländern

Bundesland OIB-Richtlinien 1 bis 5 OIB-Richtlinie 6
Burgenland    
Kärnten    
Niederösterreich    
Oberösterreich    
Salzburg    
Steiermark    
Tirol    
Vorarlberg    
Wien 23.02.2024 23.02.2024

Stand: Februar 2024

In den landesrechtlichen Bestimmungen, mit denen die OIB-Richtlinien für verbindlich erklärt wurden, können neben Übergangsbestimmungen in Einzelfällen auch Ausnahmen und Abweichungen festgelegt sein.