Wie funktioniert die Nummernvergabe durch das OIB?

Für die Ausstellung der Registrierungsbescheinigungen ist eine laufende vier- bzw. fünfstellige Nummer, die durch das Österreichische Institut für Bautechnik vergeben wird, zu beantragen. Diese vier- bzw. fünfstellige Nummer ist Teil der Buchstaben-Zahlen-Kombination der Registrierungsbescheinigung.

Diese laufende Nummer wird zum Zeitpunkt der Beantragung festgelegt. Das heißt, die gesamte Buchstaben-Zahlen-Kombination ist auf den Zeitpunkt der Beantragung abgestellt.

Dies schließt auch die zweistellige Zahl für das Jahr der Beantragung ein.

Die Beantragung der Nummer erfolgt durch die Registrierungsstelle beim OIB.

Die Kurzbezeichnung der Registrierungsbescheinigung ist im Anhang zu Artikel 17 der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Zusammenarbeit im Bauwesen sowie über die Bereitstellung von Bauprodukten auf dem Markt und deren Verwendung festgelegt und besteht aus dem Buchstaben „R“ (für Registrierungsbescheinigung), der Identifikationsnummer des Bauproduktes, den letzten beiden Ziffern des Jahres, in dem die Produktregistrierung beantragt wurde, und der vom OIB vergebenen laufenden Nummer. Die Kurzbezeichnung ist in einheitlicher Form nach Maßgabe des nachstehenden Beispiels darzustellen:

R-1.3.1-00-0001.

Datum: 23.07.2019